Möchte man ein Haus bauen, so müssen hier eine Vielzahl an Bauvorschriften eingehalten werden. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei der Brandschutz. Damit die Brandschutzvorschriften eingehalten sind, muss ein sogenannter Brandschutznachweis Bayern erstellt. Was jetzt dieser Brandschutznachweis im Detail aussagt und wer ihn ausstellen darf, kann man nachfolgend erfahren.
Das ist ein Brandschutznachweis Bayern unter einem Brandschutznachweis Bayern versteht man ein Dokument, dass bestätigt, das alle Brandschutzvorschriften bei einem Bauvorhaben eingehalten sind. Zu diesen Brandschutzvorschriften zählen zum Beispiel die Einhaltung der Abstände zu anderen Bauwerken, Feuerwiderstände von Bauteilen oder einzelne bauliche und technische Brandschutzmaßnahmen. Wobei je nach Gebäude, ein Brandschutznachweis sehr komplex sein kann. In solchen Fällen ist dann oftmals auch die Rede von einem Brandschutzkonzept. Der Brandschutznachweis ist ein grundsätzliches Dokument, dass bei allen Neubauten und Umbauten notwendig ist, sofern es sich nicht um ein verfahrensfreies Vorhaben handelt. Was baurechtlich verfahrensfrei ist, wird abschließend in der Bauordnung des Landes Bayern geregelt.
Sonderfall beim Brandschutznachweis Bayern
Grundsätzlich ist für die Einhaltung aller Bauvorschriften, einschließlich dem Brandschutz, der Bauherr verantwortlich. Wenngleich bei einem Neubau oder einem Umbau, es die Notwendigkeit von einem Brandschutznachweis gibt und man dieses auch als Bauvorlage einreichen muss, wird dieser in der Regel keiner Prüfung unterzogen. Eine Ausnahme davon, gibt es nur bei Sonderbauten wie zum Beispiel einem Industriebetrieb, einer Schule oder einem Krankenhaus, bei Mittel- und Großgaragen oder bei Gebäuden die die Gebäudeklasse 5 erfüllen.
In solchen Fällen wird der Brandschutznachweis geprüft. Warum ausgerechnet in diesen Fällen geprüft wird, ergibt sich mit den Besonderheiten von einem solchen Gebäude. So zum Beispiel aufgrund der Gefahren oder der großen Personenzahlen die sich in einem Gebäude, wie einem Krankenhaus, aufhalten können. Die Prüfung erfolgt hier entweder wahlweise, durch die Baurechtsbehörde oder durch einen beauftragten Prüfsachverständigen für Brandschutz. Wichtig hierbei: Der Ersteller vom Brandschutznachweis Bayern, darf nicht gleichzeitig auch der Prüfer sein. Wer prüft, obliegt ausschließlich dem Bauherr, er hat hier die freie Wahl.
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Ausstellung vom Brandschutznachweis Bayern
Wenngleich wie bereits erwähnt, der Bauherr für die Einhaltung der Bau- und Brandschutzvorschriften verantwortlich ist, darf dieser nicht den Brandschutznachweis erstellen. Wer einen Brandschutznachweis ausstellen darf, ist in der Bauordnungentsprechend geregelt. So muss hier ein entsprechender Studiengang und die damit verbundene Bauvorlagenberechtigungvorliegen. Zudem müssen Kenntnisse im Brandschutz vorhanden und nachgewiesen sein.
Nur solche Personengruppen dürfen im Auftrag von einem Bauherr, den Brandschutznachweis Bayern erstellen. Natürlich muss der Bauherr die anfallenden Kosten für einen Brandschutznachweis und je nach Gebäude, auch die Kosten für die Prüfung vom Brandschutznachweis tragen. Die Kostenhöhe für einen Brandschutznachweis ist im wesentlichen vom jeweiligen Vorhaben abhängig.
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