Bei einer Ehescheidung geht es immer um den sogenannten Verfahrenswert, vor ein paar Jahren als Streitwert betitelt.
Der Verfahrenswert wird von beiden Parteien das Nettogehalt zugrunde gepackt und dann für 3 Monate kumuliert.
Allerdings bitte erschrecken Sie nicht, Sie benötigen nicht die volle Höhe zu zahlen, stattdessen immer ein vorher festgelegter Bruchteil.
Dieser „Anteil“ ist durch das Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgesetzt. Die Scheidungskosten sind allerdings so noch nicht gedeckt. Scheidungskosten sind auch die Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt.
Vertritt der Anwalt Sie dann vor Gericht kommen zusätzliche Aufwendungen auf Sie zu. Aber eventuell sind die Scheidungskosten ja schon außergerichtlich niedriger zu halten. Da werden bestimmte Streitigkeiten beider Eheleute schon im Voraus geklärt. Die Gegenseite kann durch Schreiben des Anwalts oder Telefonanrufen Ratschläge zur Einigung für diverse Angelegenheiten bekommen. Da kann es im Vorfeld schon um Unterhaltszahlung der Kinder gehen, das Umgangsrecht oder der Verbleib der Ehewohnung.#
Was kostet eine Scheidung?
Eine Ehescheidung kann nur vor einem Familiengericht rechtskräftig durchgeführt werden. Da ist nicht mal so schnell geschieden, das könnte kompliziert werden. Es fallen auf jeden Fall Gerichtskosten an. Dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu, denn komplett ohne Anwalt geht es leider nicht. Es muss auf jeden Fall eine Partei durch einen Anwalt vertreten werden. Das ist Verordnung seitens des Gesetzgebers. Wie schon erwähnt, im besten Fall sind sich beiderlei Partner vor der Besprechung einig und haben die Gesamtheit besprochen.
Wird aber um alles wie Zugewinngemeinschaft, Unterhaltszahlung für Kinder, Verbleib der gemeinsamen Wohnung, Verbleib einer Immobilie oder auch die Frage des Sorgerechts für die Kinder gestritten, dann wird es teuer. Die Scheidungskosten schnellen in die Höhe. Sie wissen ja ein Rechtsanwalt kostet schon, wenn sie ihm nur die Hand schütteln. Es fängt bei der Erstberatung an und endet am letzten Tag vor Gericht.
Scheidungskosten
„Scheiden tut weh“, ein altbekannter Spruch, aber es passt bedauerlicherweise. Sollte eine Ehescheidung unvermeidbar sein, dann müssen sich beide Parteien auch über alle Folgen bewusst sein. Eine Scheidung allein geht nicht nur an die psychische Substanz, nicht zuletzt an Scheidungskosten kommt da so jede Menge auf sie zu.
Im günstigsten Fall wäre es, wenn sich (Noch) Mann und Frau kulant übereinkommen würden. Aber weil die Fronten häufig sehr verhärtet sind, ist das äußerst schwierig. Daher bitte überlegen Sie es sich gründlich.
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Fazit
Es gibt die sogenannte einvernehmliche Ehescheidung. Da haben die Eheleute schon alles im Vorfeld diskutiert und versucht zu klären. Es braucht so nur ein Partner einen Rechtsanwalt anfordern, der andere Partner muss dem Anwalt zustimmen und die Kosten werden geteilt. So können Scheidungskosten tief gehalten werden.
Das Gericht muss nur über den Versorgungsausgleich entscheiden, alle anderen Regelungen erfolgen außergerichtlich.