Die Kosten einer Scheidung können unterschiedlich hoch ausfallen

Scheidung und Kosten können sich stark, je nach Fall voneinander unterscheiden. Man stellt sich die Frage: Wie ist die Meinung der beiden Ehepartner zum Thema Scheidung. Wenn beispielsweise Sie sich scheiden lassen möchten, und der Ehepartner dagegen ist, dann werden sich die Kosten sehr stark erhöhen.

Eine einheitliche Scheidung ist die deutlich günstigere Variante, auch wenn es schwierig ist, müssen Sie versuchen sich vorab mit dem Ex-Partner zu einigen.

Scheidung und Kosten: Unterschiedliche Fälle

Die von beiden Parteien akzeptierte Scheidung ist die deutlich günstigste Variante, wie Sie sich Letzen Endes scheiden können. Wenn sich nur ein Partner weigert, die Scheidung anzunehmen oder die Papiere zu unterschreiben, dann geht das ganze zum hohen Gericht, wo ein Richter erst die Ehe als gescheitert annehmen kann. Es ist aufgrund dessen logisch, dass dieses Extra Verfahren mehr Kosten verursacht, denn ein Richter, Anwaltskosten und die Bestandsaufnahme des Falls müssen dann übernommen werden.

Weitere Informationen zu Scheidungskosten finden Sie hier.

Die Scheidung Kosten geringer halten

scheidung

Sie sollten selbstverständlich die Scheidungkosten gering, wie möglich halten. Das wird nur funktionieren, wenn Ihr Ex-Partner mit der Trennung einverstanden ist und die Scheidung akzeptiert. Sie sollten alles daransetzen, dass Sie sich zum Letzen Mal einigen. Sie können damit argumentieren, dass es die günstige Alternative einer Scheidung ist. Die Scheidung und Kosten können sonst sehr hoch sein. Wenn es passiert, dann können Sie mit Überzeugung sagen, dass das Teuerste an der Ehe, die Scheidung war.

Es ist schon ohnehin keine schöne Situation für beide Parteien, wenn man akzeptieren muss, dass die Ehe gescheitert ist und keine Liebe mehr vorhanden ist. Es ist trotzdem wichtig, dass man zumindest zum Letzen Mal sich einigen kann, dass die Scheidung dann von beiden Seiten gewollt ist, damit es nicht zu Mehrkosten kommt. Sie können sich im Internet die Preise anschauen und Miteinander vergleichen. Die Scheidung muss nicht teuer sein, nur Sie und Ihr Ex-Partner können das bestimmen.

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Scheidungskosten im Einzelnen

Bei einer Ehescheidung geht es immer um den sogenannten Verfahrenswert, vor ein paar Jahren als Streitwert betitelt.
Der Verfahrenswert wird von beiden Parteien das Nettogehalt zugrunde gepackt und dann für 3 Monate kumuliert.
Allerdings bitte erschrecken Sie nicht, Sie benötigen nicht die volle Höhe zu zahlen, stattdessen immer ein vorher festgelegter Bruchteil.
Dieser „Anteil“ ist durch das Gerichtskostengesetz und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgesetzt. Die Scheidungskosten sind allerdings so noch nicht gedeckt. Scheidungskosten sind auch die Kosten einer Erstberatung bei einem Anwalt.

Vertritt der Anwalt Sie dann vor Gericht kommen zusätzliche Aufwendungen auf Sie zu. Aber eventuell sind die Scheidungskosten ja schon außergerichtlich niedriger zu halten. Da werden bestimmte Streitigkeiten beider Eheleute schon im Voraus geklärt. Die Gegenseite kann durch Schreiben des Anwalts oder Telefonanrufen Ratschläge zur Einigung für diverse Angelegenheiten bekommen. Da kann es im Vorfeld schon um Unterhaltszahlung der Kinder gehen, das Umgangsrecht oder der Verbleib der Ehewohnung.#

Was kostet eine Scheidung?

Scheidungskosten_Eine Ehescheidung kann nur vor einem Familiengericht rechtskräftig durchgeführt werden. Da ist nicht mal so schnell geschieden, das könnte kompliziert werden. Es fallen auf jeden Fall Gerichtskosten an. Dann kommen noch die Anwaltskosten hinzu, denn komplett ohne Anwalt geht es leider nicht. Es muss auf jeden Fall eine Partei durch einen Anwalt vertreten werden. Das ist Verordnung seitens des Gesetzgebers. Wie schon erwähnt, im besten Fall sind sich beiderlei Partner vor der Besprechung einig und haben die Gesamtheit besprochen.

Wird aber um alles wie Zugewinngemeinschaft, Unterhaltszahlung für Kinder, Verbleib der gemeinsamen Wohnung, Verbleib einer Immobilie oder auch die Frage des Sorgerechts für die Kinder gestritten, dann wird es teuer. Die Scheidungskosten schnellen in die Höhe. Sie wissen ja ein Rechtsanwalt kostet schon, wenn sie ihm nur die Hand schütteln. Es fängt bei der Erstberatung an und endet am letzten Tag vor Gericht.

Scheidungskosten

„Scheiden tut weh“, ein altbekannter Spruch, aber es passt bedauerlicherweise. Sollte eine Ehescheidung unvermeidbar sein, dann müssen sich beide Parteien auch über alle Folgen bewusst sein. Eine Scheidung allein geht nicht nur an die psychische Substanz, nicht zuletzt an Scheidungskosten kommt da so jede Menge auf sie zu.
Im günstigsten Fall wäre es, wenn sich (Noch) Mann und Frau kulant übereinkommen würden. Aber weil die Fronten häufig sehr verhärtet sind, ist das äußerst schwierig. Daher bitte überlegen Sie es sich gründlich.

Mehr erfahren Sie unter: https://www.scheidung-online.de/scheidungskosten/

Fazit

Es gibt die sogenannte einvernehmliche Ehescheidung. Da haben die Eheleute schon alles im Vorfeld diskutiert und versucht zu klären. Es braucht so nur ein Partner einen Rechtsanwalt anfordern, der andere Partner muss dem Anwalt zustimmen und die Kosten werden geteilt. So können Scheidungskosten tief gehalten werden.
Das Gericht muss nur über den Versorgungsausgleich entscheiden, alle anderen Regelungen erfolgen außergerichtlich.

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