Das Vorsteuervergütungsverfahren ist ein spezielles Verfahren für Unternehmen. Dabei geht es insbesondere darum, dass sich Unternehmen Steuern im Vorfeld ersparen können, wenn diese Produkte aus einem anderen Staat erwerben. Um welche Produkte es dabei geht, ist in erster Linie uninteressant.
Ob es sich hierbei um Rohstoffe oder um fertige Produkte handelt, spielt keine Rolle. Lediglich die Tatsache ob auf das Produkt eine Mehrwertsteuer ausgeschrieben werden kann ist hier interessant, da sich das Gesetz welches die Vorsteuervergütungsverfahren beinhaltet genau auf diesen Punkt bezieht. Somit würden Dienstleistungen oder ähnliches nicht unter diese Regelung fallen. Es geht also ausschließlich um Waren, die aus einem anderen Staat gekauft werden und in Deutschland zur Anwendung oder auch zum Weiterverkauf genutzt werden.
Vorsteuervergütungsverfahren – Worauf muss generell geachtet werden?
Prinzipiell sollte man für das Vorsteuervergütungsverfahren immer einen Berater auf seine Seite ziehen, um am Ende auch auf der sicheren Seite sein zu können. Man sollte hier aber beachten das diese Person auch über Änderungen bescheid weiß und immer auf dem neusten Stand ist.
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Ein Beispiel hierfür wäre die Änderung aus dem Jahre 2017, die besagt das eine elektronische Übermittlung für das Vorsteuervergütungsverfahren nicht mehr möglich ist. Das heißt, alle Beantragungen und Informationen müssen schriftlich erfolgen. Zwar wird hier an einer Lösung gearbeitet, um dieses Verfahren deutlich zu vereinfachen, was jedoch noch nicht erreicht wurde. Auf solche Punkte muss man als Unternehmen natürlich achten, wenn man eine vorschriftsmäßige Beantragung erzielen will.
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Wer also einen optimalen Berater sucht, der sollte sich als erstes über das Internet informieren und hier nach geeigneten Personen suchen. In einem persönlichen Gespräch wird man dann festgestellt ob diese Person wirklich geeignet ist oder nicht. Sollte dies nicht der Fall sein, gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten die man hier nutzen kann. Sprich zahlreiche andere Berater die man beauftragen kann.
Vorsteuervergütungsverfahren – Gibt es dieses Verfahren nur in Deutschland?
Das Vorsteuervergütungsverfahren gibt es nicht nur in Deutschland, jedoch hat speziell Deutschland einige Gesetze, die es so in anderen Ländern nicht gibt. Dennoch findet man das Vorsteuervergütungsverfahren sowohl auch in Österreich als auch in anderen europäischen Ländern. Es ist also nicht einzigartig in Deutschland.
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Vorsteuervergütungsverfahren – Fazit und Ergebnis
Das Verfahren für die Vorsteuervergütung ist eine sehr gute Möglichkeit für Firmen sich gleich im Vorfeld von der Steuer zu befreien. Dabei geht es nicht darum sich um Steuern zu drücken sondern lediglich um eine Entlastung für die Unternehmen. Selbstverständlich entfällt hier nicht auf Dauer die Steuer sondern der Zeitraum wird lediglich verschoben. Gerade für kleinere Unternehmen ist dieses Prinzip enorm wichtig um wirtschaftlich arbeiten zu können und Produkte aus dem Ausland zu importieren.